Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Gültigkeit
- Das Unternehmen Stero Webservice, Stephan Rothe, Elsässer Str.8 in 22049 Hamburg (nachfolgend "Betreiber" genannt) verantwortet die Internet-Projekte "www.trauerhilfeseiten.de", "www.trauerspruch.de", "www.kondolenzkarte.de", "www.kondolenzbuch-service.de" sowie einige weitere Internet-Projekte bzw. Domains, die dem Themenkreis Abschied, Tod und Trauer zugeordnet werden können, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
- Ein Eingehen auf das Angebot als Sponsor der genannten oder weiterer Projekte auftreten zu können, ohne Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist unzulässig.
§2 Vertragsabschluss
- Mit der Anforderung eines individuellen Angebots zur Aufnahme eines Sponsoring-Verhältnisses bewirbt sich ein Nutzer (folgend "Sponsor" genannt) um die Möglichkeit, als Sponsor im Rahmen von ausgewählten Internet-Projekten des Betreibers genannt zu werden.
- Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Sponsor erstmalig einen vereinbarten Betrag für eine definierte Anzahl von Bannerauslieferungen in einem maximalen Zeitraum von drei Jahren pro Buchung auf das Konto des Betreibers überwiesen hat.
§3 Regeln
- Der Sponsor verpflichtet sich dem gesponserten Betreiber der Trauerhilfeseiten zur Förderung von dessen Aktivitäten
Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber verpflichtet sich im Gegenzug dazu, dem Sponsor im Rahmen von ausgewählten eigenen Projekten bei dessen werbenden Zielen behilflich zu sein. Dies geschieht ausschließlich mit Hilfe des Einbindens z. B. eines Logos mit Namen des Sponsors oder seines Produktes bzw. eines Sponsorenhinweises auf vom Betreiber definierten Webseiten der ausgewählten Trauerhilfeseiten.
Dem Sponsor wird gestattet, die Trauerhilfeseiten des Betreibers für den Zeitraum des Sponsorings - und bei gegenseitigen Einverständnis auch darüber hinaus - auf seiner Internet-Präsenz aufzuführen und zu verlinken. - Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern, dass durch die Verwendung der überlassenen Werbemittel keine Rechte an den Produkten oder Eigentum, insbesondere Urheber- und/oder Wettbewerbsrechte erworben werden.
- Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für den Werbeerfolg des Sponsors.
- Der Betreiber behält sich vor, einzelne Anzeigenmotive oder deren einzelnen Bestandteile bzw. Werbemotive die ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung bewerben sollen ohne Anspruch auf Begründung abzulehnen.
- Der Betreiber behält sich vor, vom Sponsor das Einhalten gestalterischer Vorgaben der Sponsorenbanner zu verlangen.
- Betreiber von illegalen Angeboten sind als Sponsor ausgeschlossen. Als illegal gelten z.B. Übertragung, Vertrieb oder Speichern von Inhalten, die nationale, europäische oder internationale Vorschriften verletzen. Dies gilt für den Schutz der Privatsphäre oder von geistigem Eigentum, den Schutz von Handelsnamen und Markennamen sowie jegliche Nutzung, welche die Rechte Dritter verletzt oder Teil einer strafbaren Handlung darstellt.
Darüber hinaus behält sich der Betreiber das Recht vor, einzelne Sponsoren bzw. Produkte abzulehnen, wenn die Angebote des potentiellen Sponsors anstößig wirken, gegen die guten Sitten verstoßen, als pietätlos empfunden werden könnten oder aber auch, wenn eine nicht gewünschte Konkurrenzsituation zu einem bereits werbenden Sponsor entstehen würde.
§ 4 Vertragsdauer
- Die Auslieferung der Sponsorenbanner geschieht in der Regel bis zum Erreichen der vereinbarten Anzahl an Seitenabrufen. Nach Erreichen des Auslieferungszieles wird der Betreiber dem Sponsor in der Regel zeitnah anbieten, ein weiteres Kontingent zu buchen bzw. seine Sponsorentätigkeit zu verlängern.
- In kleinen Städten ist es in der Regel aufgrund des begrenzten Einzugsgebietes nicht möglich, das maximale Ziel pro Buchung von 50.000 Seitenabrufen zu erreichen. Eine Buchung endet spätestens nach 3 Jahren - bis dahin nicht ausgelieferte Seitenabrufbudgets verfallen ersatzlos.
- Nach Ablauf der maximalen Sponsorenbanner-Auslieferungszeit von 3 Jahren kann der Betreiber ohne Ankündigung oder Benachrichtigung an den Sponsor die Auslieferung des Sponsoren-Banners einstellen. In der Regel wird der Betreiber allerdings zum Sponsor Kontakt aufnehmen und die Buchung eines weiteren Kontingents bzw. die Verlängerung der Sponsorenbeziehung anbieten
- Für den Betreiber besteht keinerlei Verpflichtung zur Speicherung oder Herausgabe der Geschäfts- oder Auslieferungsdaten.
§5 Einrichtungsgebühren und Zahlung
- Im Regelfall werden keine Einrichtungsgebühren oder Zahlungen für den Vorgang der Einrichtung des Sponsorings erhoben.
- Die Zahlungen für das Sponsering erfolgen vor Beginn der Auslieferung des Sponsorenhinweises per Banküberweisung auf das Konto des Betreibers Stephan Rothe / Stero Webservice.
- Das Unternehmen Stero Webservice als Betreiber ist umsatzsteuerpflichtig und daher berechtigt, Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen.
§5 Leistungen
- Der Betreiber Stero Webservice stellt mit seinem Geschäftszweig Trauerhilfeseiten im Internet diverse Internet-Präsenzen zu den Themen Abschied, Tod und Trauer zur Verfügung.
- Die Sponsoren räumen dem Betreiber das Recht ein, an der Programmierung, Darstellung, Funktion, Zielsetzungen oder grafischen Gestaltung der Internet-Präsenzen Änderungen vorzunehmen.
- Die Sponsoren erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass nicht auf allen der unter dem Begriff Trauerhilfeseiten zusammengefassten Internet-Projekte Sponsorenbanner angezeigt werden. Es ist möglich, dass bei einem Teil der Internet-Projekte keine Sponsorenhinweise bzw. Werbung eingeblendet wird. Es ist weiterhin möglich, dass andere Werbemaßnahmen oder andere Monetarisierungsmethoden auf einem Teil der unter dem Begriff Trauerhilfeseiten zusammengefassten Internet-Projekte zum Einsatz kommen.
- Auf welchen Seiten das Sponsorbanner angezeigt wird liegt im Ermessen des Betreibers und kann ggf. verändert werden.
Die Anzeigen-Positionen sind veränderbar, z.B. als Ergebnis einer Modernisierung (Relaunch) der Website. Entscheidend für die Erfüllung des Vertrags ist nicht der exakte Ort der Banneranzeige auf den verbundenen Webseiten, entscheidend ist die Anzahl der Bannerauslieferungen in einem maximalen Zeitraum von drei Jahren. - Die Anzahl der Flächen, welche für überregionale Sponsorenhinweise vorgesehen sind, ist variabel. Die Flächen für lokale Sponsoren wird auf eine pro abrufbarer Seite beschränkt.
- Sollte ein Sponsor mit einer inhaltlichen oder gestalterischen Veränderung auf den Websites, welche unter dem Begriff Trauerhilfeseiten zusammengefasst wurden, nicht einverstanden sein und besteht noch Anspruch auf über 50% der gebuchten Seitenabrufe, dann kann der Sponsor auf Antrag den noch zustehenden Gegenwert rückerstattet bekommen.
- Die Internet-Präsenzen sind weitgehend mit Hilfe moderner und international gültiger Webstandards des "World Wide Webconsortiums" (W3C) realisiert worden. Der Anmelder akzeptiert, dass es zu abweichenden Darstellungen vor allem in älteren Browsern kommen kann.
- Ein Rechtsanspruch auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Internet-Präsenzen besteht nicht.
- Der Betreiber nutzt zur Auslieferung der Sponsorenbanner den Admanager der Firma Google. Der Admanager ermöglicht es, einzelne Sponsorenbanner gezielt den Besuchern einer bestimmten Stadt anzuzeigen. Der verwendete Google Anzeigenmanager nimmt die Ausrichtung auf Nutzer nach ihren IP-Adressen vor. Eine regionsspezifische Ausrichtung ist für gewöhnlich sehr präzise und verlässlich. Mögliche Fehlfunktionen im Bereich der Ausrichtung der Sponsorenbanner erwirken keinen Anspruch auf Erstattung von Sponsorengeldern oder Auslieferungsbudgets durch den Betreiber an den Sponsor.
- Die Anzahl der Seitenabrufe hängt u.a. von der Positionierung der Websites in den Suchergebnislisten der Suchmaschine Google ab. Die bisherigen guten Positionierungen konnten erreicht und gefestigt werden, weil der Betreiber sich in den verwendeten Strategien und Techniken streng an den Google Webmaster-Richtlinien orientiert hat. Dies wird selbstverständlich auch in Zukunft so gehandhabt. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Trauerhilfeseiten bei Google weniger prominent gelistet werden und dann natürlich weniger Besucher bekommen - also die gebuchten Seitenabrufzahlen eventuell auch in größeren Städten / Einzugsgebieten nicht im Zeitrahmen von drei Jahren ausgeliefert werden können. Ein Anspruch auf Erstattung des Gegenwerts von nicht ausgelieferten Anzeigen besteht nach dem Ablauf von drei Jahren nicht - der Sponsor erklärt sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.
§6 Haftung des Betreibers
- Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für Informationen und Daten dritter Parteien. Dies gilt auch für die Richtigkeit, die Freiheit von Rechten dritter Parteien oder die Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten technischen Systeme. Insbesondere wird keine Gewähr für die Übermittlung bzw. zeitgerechte Übermittlung von Daten und E-Mails übernommen.
- Der Betreiber ist nicht verpflichtet, bestehende Daten und Dienste aufrecht zu erhalten, zu ändern oder dauerhaft zu speichern, es sei denn gesetzliche Vorschriften zwingen ihn dazu.
- Die Haftung des Betreibers ist auf Fälle der vorsätzlichen und grob fahrlässigen Schadensverursachung durch seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten begrenzt. Weitergehende Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Es ist die Pflicht des Sponsors, die ihm von anderen Nutzern oder dem Betreiber übermittelten Informationen und Daten umgehend abzuspeichern. Eine Haftung für einen Datenverlust ist in jedem Fall ausgeschlossen.
§7 Beendigung der Vereinbarung
- Der Sponsor kann jederzeit ohne Angaben von Gründen um die Beendigung des Vertrages bitten. Eine Verpflichtung auf Rückerstattung des anteiligen Gegenwertes noch nicht ausgelieferter Sponsorenbanner durch den Betreiber besteht in diesem Fall nicht.
- Der Betreiber behält sich ausdrücklich das Recht vor, bestimmte Sponsoren bzw. deren Websites auch ohne Angabe von Gründen von der Fortführung des Sponserings nachträglich auszuschließen. In diesem Fall wird dem Sponsor der anteilige Gegenwert von noch nicht ausgelieferten Sponsorenbanner rückerstattet.
- Die Auslieferung des Sponsorenbanners wird beendet, sobald die verabredete Anzahl der Auslieferungen erreicht wurde - spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren nach Auslieferungsbeginn. Nach dieser Zeit noch nicht genutzte Auslieferungsbudgets verfallen ohne Gegenleistung. Diese Regelung ermöglicht es auch Firmen in kleinen Städten (und dadurch niedrigen Besucherzahlen) von den Vorteilen des Sponserings zu profitieren - ohne den Betreiber an zu lange und kaum übersehbare Vertragslaufzeiten zu binden.
§8 Datenschutz
- Der Betreiber darf die Daten des Sponsors - soweit diese für die Erfüllung des Dienstes erforderlich sind, auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
- Ein Sponsor hat das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über seine Person / Firma gespeicherten personenbezogenen Daten. Ferner hat der Sponsor ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, die gespeicherten Daten des Sponsors berechtigten staatlichen Stellen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen, soweit dies gesetzlich zulässig und im Rahmen eines laufenden straf- oder zivilrechtlichen Verfahrens erforderlich ist.
§10 Schlussbestimmungen
- Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern gesetzlich zulässig, den Sitz des Unternehmens Stero Webservice als Betreiber in Hamburg.
- Der Sponsor stellt Stephan Rothe / Stero Webservice von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen den Betreiber im Zusammenhang mit Handlungen erhoben werden, die vom Sponsor zu verantworten sind.
- Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hamburg, den 01.07.2009
